Anlässlich einer Trennung und/oder Ehescheidung stellt sich häufig die Frage einer Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten oder
Lebenspartner.
Zur Vermeidung von Vermögenseinbußen sollte auch in diesen Angelegenheiten in Trennungssituationen eine frühzeitige Beratung
erfolgen. Häufig stellen sich fragen nach einer Auflösung eines gemeinsamen Mietvertrages, gemeinsamer Verbindlichkeiten und Schulden für Anschaffungen, Nutzung und Darlehensverbindlichkeiten
einer Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses.