Ist die Ehe gescheitert, oder steht eine Trennung unmittelbar bevor,
ist es in dieser emotional und ökonomisch äußerst belastenden Situation ratsam, anwaltlichen Rat und Hilfe zu suchen.
Bereits vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist häufig ein effizientes Konfliktmanagement
erforderlich, um ein strukturiertes Vorgehen auszuarbeiten und hierdurch unnötige Spannungen und Kommunikationsschwierigkeiten zu vermeiden. Ebenso ist es erforderlich, Ansprüche zu prüfen und
ggf. deren Durchsetzung vorzubereiten.
Die Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahren ist ebenso Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Ein
zulässiger Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Im eigentlichen gerichtlichen Scheidungsverfahren werden sodann die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehescheidung sowie
ggf. weitere Folgesachen z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn geprüft und verhandelt.